Drogen sind zu einem globalen Problem geworden und kein Land der Welt kann sich davon freisprechen, mit Drogenkonsum und Drogenbesitz keine Probleme zu haben. Allerdings ist die Vorgehensweise mit der Drogenproblematik in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Während in Europa Drogenkonsum, Drogenbesitz und Drogenhandel unterschieden wird in der Rechtsprechung, ist dies in Afrika anders. Hier sind nicht nur Drogenbesitz und -verkauf gleichermaßen bestraft, auch sind die Strafmaße intensiver angesetzt.
In Kenia ist es wie in den meisten übrigen Ländern Afrikas der Fall, dass im Hinblick auf Drogen sehr streng vorgegangen wird. War es in Afrika bis zur Kolonialisierung durchaus noch üblich insbesondere Marihuana als gängiges und legales Tauschmittel zu nutzen, haben die Kolonialherren diesem Tauschgeschäft ein Ende gesetzt. Inzwischen ist Marihuana ebenso wie sämtliche anderen Drogen in Kenia verboten. Auch wird in Kenia nicht in harte und weiche Drogen unterschieden, wie es bei uns in der Rechtsprechung üblich ist.
Grundsätzlich werden Drogendelikte hart bestraft. Auch der Besitz von Marihuana für den ausschließlichen Eigenbedarf steht unter Strafe. Eine Geringfügigkeit wird hier nicht angewendet und somit ist es gleichgültig für das Strafmaß, mit welchen Drogenmengen man in Kenia erwischt wird. Harte Geld- und Haftstrafen sind die Konsequenz und wer sich mit kenianischen Haftbedingungen beschäftigt, wird feststellen, dass auch hier härtere Bedingungen als in Europa gelten.
Aber trotz dieser harten Vorgehensweisen lässt sich in Kenia wie auch in anderen Ländern Afrikas, die gleich hart bestrafen im Drogenbereich, keine wesentliche Verbesserung erzielen. Strafen werden von Händlern und Konsumenten billigend in Kauf genommen.