Die Reise ins Ausland setzt immer voraus, sich mit den Zollbestimmungen des bereisten Landes genau auseinander zusetzen. Nicht selten kann es nämlich vorkommen, dass Unkenntnis dann Komplikationen mit sich bringt, die zu großen Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen. Da die kenianischen Bestimmungen teilweise sehr streng sind, kann eine Fehlinformation bzw. die Ein- oder Ausfuhr von verbotenen Gegenständen zu sehr hohen Geld- oder sogar Haftstrafen führen. Vor dem Hintergrund der extremen Haftbedingungen in Kenia sollte dieses Risiko durch gute Vorabinformation vermieden werden.
Die Einreise nach Kenia ist mit unterschiedlichen Regeln bei der Zollabfertigung belegt. So ist die Einfuhr von Waffen, also auch Gaspistolen, Tränengas und anderen, in Deutschland frei verkäuflichen Waffen, die der Selbstverteidigung dienen sollen, strengstens verboten. Weiterhin ist es nicht zulässig, Drogen jeglicher Art einzuführen.
Wer hochwertige elektronische Geräte einführen möchte, muss diese Einfuhr bei der Einreise deklarieren.
Die Deviseneinfuhr nach Kenia ist nur in begrenzter Höhe zulässig. So darf die Landeswährung beispielsweise nur in einer Höhe bis zu einem umgerechneten Gegenwert von 6.000 US-Dollar ein- und auch ausgeführt werden.
Grundsätzlich ist es bei der Einreise nach Kenia absolut verboten, pornographisches Material jeglicher Art mitzuführen.
In Kenia sind zahlreiche exotische Tier- und auch Pflanzenarten geschützt und so ist sowohl der Besitz als auch die Ausfuhr dieser Tier- und Pflanzenarten verboten. Bei Zuwiderhandlungen ist mit hohen Geldstrafen oder sogar Haftstrafen zu rechnen. Auch wenn Souvenirs als solche verkauft werden, sollten hier genaue Informationen vor dem Verkauf bzw. der Ausfuhr eingeholt werden, um Probleme am Zoll zu verhindern.